Haus- und Badeordnung für das Phönix Hallenbad

 

Bäderbetriebsgesellschaft Kirchhain mbH

I Allgemeine Bestimmungen

§1 Zweck der Haus- und Badeordnung

Die Haus-und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Phönix Hallenbades.

 

§2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung

  1. Die Haus- und Badeordnung des Phönix Hallenbades ist für alle Badegäste verbindlich.
  2. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Badegast die Haus- und Badeordnung, sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.
  3. Das Personal oder weitere Beauftragte des Hallenbades/ der Bäderbetriebsgesellschaft Kirchhain mbH üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter des Hallenbades/ der Bäderbetriebsgesellschaft Kirchhain mbH ist Folge zu leisten. Badegäste, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. Das Eintrittsgeld wird in diesen Fällen nicht erstattet.
  4. In besonderen Betriebsstellen, wie z.B. Sauna, Schwimm- und Badebecken und deren Einrichtungen gelten zusätzlich die dort ausgewiesenen Bestimmungen.

 

 § 3 Badegäste

  1. Der Besuch des Phönix Hallenbades steht grundsätzlich jeder Person frei. In bestimmten Badebereichen gelten Einschränkungen.
  2. Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein.
  3. Personen, die sich wegen körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher bewegen können oder sich sogar gefährden, ist die Nutzung des Phönix Hallenbades nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
  4. Der Zutritt ist unter anderem Personen nicht gestattet, die

– unter Einfluss berauschender Mittel stehen

– Tiere mit sich führen

– an einer übertragbaren Krankheit leiden oder offene Wunden haben

– das Bad zu gewerblichen oder sonstigen badunüblichen Zwecken nutzen wollen

  1. Jeder Badegast muss das in Bädern bestehende Unfallrisiko beachten, welches durch nass belastete und/oder seifige Bodenflächen entsteht. Deshalb ist besondere Vorsicht geboten. Rutschfeste Badeschuhe sind empfehlenswert.

§ 4 Öffnungszeiten, Angebote und Preise

  1. Die Öffnungszeiten und die gültigen Preise werden durch Aushang bekannt gegeben und sind Bestandteil der Haus-und Badeordnung.
  2. Für besondere Badeangebote (z.B. Babyschwimmen, Damensauna u.a.) gelten besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten.
  3. Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Betriebsteile oder einzelner Angebote besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung.
  4. Erworbene Zutrittsberechtigungen werden nicht erstattet.
  5. Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein. Die Bäderbetriebsgesellschaft Kirchhain mbH kann für Badegäste, die nicht im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sind, ein erhöhtes Entgelt von mindestens 40 Euro festlegen.

 

§ 5 Verhaltensregeln

  1. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.
  2. In einzelnen Badbereichen gelten unterschiedliche Bekleidungsordnungen, die in den jeweiligen Nutzungshinweisen geregelt sind.
  3. Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten und mit mitgebrachten Kinderwagen o.ä. befahren werden.
  4. Windelkinder müssen während des Aufenthaltes im Becken zusätzlich zur Schwimmwindel ein passendes, enganliegendes Höschen tragen. Bei Zuwiderhandlung kann eine erforderliche Reinigung des Wassers zu erheblichen Kosten für die Eltern führen.
  5. Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte oder andere Medien (z.B. Mobiltelefone) zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der Badegäste kommt.
  6. Geräte, mit denen fotografiert und/oder gefilmt werden kann, dürfen in die textilfreien Bereiche nicht mitgenommen werden. Fotografieren und Filmen fremder Personen ist ohne deren Einwilligung rechtlich nicht gestattet.
  7. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten sowie Schwimmhilfen ist nur mit Erlaubnis des Aufsichtspersonals gestattet.
  8. Vor dem Baden muss eine gründliche Körperreinigung erfolgen. Das Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u.ä. sind nicht erlaubt.
  9. Zerbrechliche Behälter (z.B. aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden.
  10. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
  11. Rauchen ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
  12. Liegen dürfen nicht reserviert werden. Bei Bedarf ist das Personal gehalten, reservierte Liegen abzuräumen.
  13. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben und werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
  14. Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Badegast nur während der Gültigkeit seiner Zugangsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und ggfs. geräumt. Der Inhalt wird wie eine Fundsache behandelt.

 

II Bestimmungen für die Saunaanlage

§ 6  Zweck und Nutzung der Saunaanlage

  1. Die Saunaanlage des Phönix Hallenbades dient der Gesundheitsförderung und der Erholung der Badegäste.
  2. Die Saunaanlage ist ein textilfreier Bereich.

§ 7 Saunagäste

Die Saunaanlage dürfen Kinder ab dem 3.Lebensjahr besuchen. Personen unter 18 Jahren wird der Zutritt zur Saunaanlage nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.

§ 8 Verhalten in der Saunaanlage

  1. Die Benutzung der Schwitzräume ist nur unbekleidet gestattet.
  2. Während des Saunaaufenthaltes empfiehlt sich keine sportliche Betätigung.
  3. Sauna- und Warmlufträume mit Holzbänken sind nur mit einem ausreichend großen Liegetuch zu benutzen, das der Körpergröße entspricht. Die Holzteile dürfen nicht vom Schweiß verunreinigt werden.
  4. Technische Einbauten (z.B. Heizkörper, Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte einschließlich deren Schutzgitter und Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden.
  5. Badeschuhe werden aus Sicherheitsgründen vor den Schwitzräumen abgestellt.
  6. Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in den Schwitzräumen laute Gespräche, Schweißschaben, Bürsten, Kratzen nicht erlaubt. Außer Liegetuch/Sitzunterlage wird in die Schwitzräume nichts Weiteres mitgenommen.
  7. Nach dem Aufenthalt in den Schwitzräumen ist vor der Benutzung des Kaltwassertauchbeckens oder anderer Badebecken der Schweiß abzuduschen.
  8. In den Ruheräumen sollen sich die Badegäste rücksichtsvoll und ruhig verhalten. In stillen/absoluten Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden.
  9. Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden.
  10. Das Mitbringen von Getränken in Glasflaschen ist verboten.

§ 9 Besondere Hinweise

  1. Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten klären, ob für sie beim Saunabaden besondere Risiken bestehen.
  2. Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z.B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Badegast besondere Vorsicht.

 

III Bestimmungen für die Beckenbetriebe

§ 10 Badegäste

Das Phönix Hallenbad darf von Kindern unter 10 Jahren (mit Nachweis des Jugendschwimmabzeichens BRONZE) nur unter Aufsicht einer geeigneten Begleitperson benutzt werden.

§ 11 Verhalten im Beckenbereich

  1. Die Nutzung der Schwimm- und Badebecken verlangt besondere Rücksichtnahme auf andere Badegäste.
  2. Das Schwimm- und Badebeckenwasser darf nicht verunreinigt werden. Eine gründliche Körperreinigung muss der Nutzung vorausgehen.
  3. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen und Hineinwerfen anderer Badegäste in Schwimm- und Badebecken ist verboten.
  4. Außerhalb des textilfreien Bereiches ist allgemein übliche Badebekleidung erforderlich.

 

IV Haftungsbestimmungen

§ 12 Haftung bei Schadensfällen

  1. Die Badegäste benutzen das Hallenbad der Stadt Kirchhain auf eigene Gefahr. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften – außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
  2. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte.
  3. Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches werden keine Verwahrpflichten begründet. Bei der Benutzung von Garderobenschränken und Wertfächern liegt die Verantwortung bei den Badegästen, insbesondere diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.

 

V Ausnahmen

Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

 

Kirchhain, September 2020

Die Geschäftsführung

VI Ergänzung Pandemie     

Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur Haus – und Badeordnung des Phönix Hallenbades Kirchhain vom 01.09.2020 und ist verbindlich. Sie ändert in den einschlägigen Reglungen die Haus – und Badeordnung ab bzw. führt weiter Punkte ein. Die Haus – und Badeordnung sowie die Ergänzung werden gemäߧ2 Abs.1 der Haus – und Badeordnung Vertragsbestandteil.  Die Ergänzung nimmt Reglungen (z.B. behördlich, normativ) auf, die dem Infektionsschutz bei der Nutzung dieses Bades dienen.

Dieses Schwimmbad wird im Verlauf einer sich abschwächenden Pandemie wieder betrieben. Es ist also erforderlich, weitere Ansteckungen zu vermeiden. Darauf haben wir uns in der Ausstattung des Bades und in der Organisation des Badebetreibers eingestellt. Diese Maßnahmen des Betreibers sollen der Gefahr von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist aber zwingend erforderlich, dass auch die Badegäste ihrer Eigenverantwortung- gegen – über sich selbst und anderen -durch Einhaltung der Regelungen der Haus- und Badeordnung gerecht werden. Gleichwohl wird das Verhalten der Badegäste durch unser Personal beobachtet, das im Rahmen des Hausrechts tätig wird. Allerding ist eine lückenlose Überwachung nicht möglich.

 

$1 Allgemeine Grundsätze und Verhalten im Bad

  1. Die Begleitung einer erwachsenen Person ist abweichend von der bisherigen Regelung für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr erforderlich.
  2. Betreten Sie den Beckenumgang nur unmittelbar vor der Nutzung z.B. der Becken.
  3. Abstandsregelungen und -markierungen sind zu beachten.
  4. Verlassen Sie das Schwimmbecken nach dem Schwimmen unverzüglich.
  5. Verlassen Sie das Schwimmbad nach der Nutzung unverzüglich und vermeiden Sie Menschenansammlungen vor der Tür, an ÖPNV- Haltestellen und auf         dem Parkplatz.
  6. Der Verzehr von Speisen ist nur auf den dafür vorgesehenen Flächen gestattet.
  7. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten.
  8. Nutzer, die gegen diese Ergänzung der Haus -und Badeordnung verstoßen, können des Bades verwiesen werden.
  9. Falls Teile des Bades bzw. der Sauna nicht genutzt werden können, wird im Eingangsbereich oder an der Kasse schriftlich darauf aufmerksam gemacht.

 

§ 2 Allgemeine Hygienemaßnahmen

  1. Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch den Corona- Virus ist der Zutritt nicht gestattet. Dies gilt auch für Badegäste mit                   Verdachtsanzeichen.
  2. Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich (Handhygiene)
  3. Nutzen Sie die Handdesinfektion im Eingangsbereich und an den Übergängen, an denen das Händewaschen möglich ist.
  4. Husten und Niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge (Husten -und Nies-Etikette)
  5. Duschen Sie vor dem Baden und waschen Sie sich gründlich mit Seife
  6. Masken müssen nach den behördlichen Vorgaben in den gekennzeichneten Bereichen getragen werden.
  7. 3 Maßnahmen zur Abstandswahrung
  8. Halten Sie in allen Räumen die aktuell gebotenen Abstandsregeln (z.B. 2er Regelung, Abstand 1,5m) ein. In den gekennzeichneten bzw. an Engstellen          Räumen warten Sie, bis die maximale angegebene Zahl der anwesenden Personen unterschritten ist.
  9. Dusch – und WC – Bereiche dürfen nur von maximal vier bzw. zwei Personen betreten werden.
  10. In den Schwimm – und Badebecken gibt es Zugangsbeschränkungen. Beachten Sie bitte die ausgestellten Informationen und die Hinweise des                         Personals.
  11. In den Schwimm – und Badebecken muss der gebotene Abstand selbstständig gewahrt werden. Vermeiden Sie Gruppenbildungen, insbesondere am             Beckenrand auf der Beckenraststufe.
  12. Wenn Bahnleinen gespannt sind, muss jeweils in der Mitte der Bahn geschwommen werden. Jede Bahn darf nur in einer Richtung geschwommen                     werden. (z.B. Einbahnstraße, Schwimmerautobahn)
  13. Achten Sie auf die Beschilderung und Anweisung des Personals.
  14. Das Nichtschwimmerbecken darf nur unter der Wahrung der aktuellen Abstands – sowie Gruppenregeln genutzt werden. Eltern sind für die Einhaltung         von der Abstandsregeln Ihrer Kinder verantwortlich.
  15. Vermeiden Sie auf dem Beckenumgang enge Begegnungen und nutzen Sie die gesamte Breite (in der Regel 2,50m ) zum Ausweichen.
  16. Vermeiden Sie an Engstellen enge Begegnungen und warten Sie gegebenenfalls, bis der Weg frei ist.
  17. Halten Sie sich an die Wegeregelungen (z.B. Einbahnverkehr) , Beschilderungen und Abstandsmarkierungen im Bad.